Förderung · Bayern

Digitalbonus Bayern: bis zu 50 % Zuschuss für IT-Sicherheit

Kleine Unternehmen in Bayern erhalten bis zu 50 % Zuschuss für IT-Sicherheit. Wir vermitteln den passenden Fachpartner – für Ihr Angebot vor dem Antrag.

Fachpartner in Bayern finden
  • ca. 2 Minuten
  • kostenlos
  • nur ein Fachpartner
  • Rückmeldung in 48 Std.
Das Wichtigste

Die Eckdaten des Digitalbonus

bis 50 %Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben
bis 7.500 €Digitalbonus Standard
ab 4.000 €förderfähige Ausgaben
bis Ende 2027Laufzeit des Programms
Ihr Anteil 5.000 €Zuschuss 5.000 €
Beispiel: IT-Sicherheitsprojekt für 10.000 €50 % gefördert

Standard: Zuschuss max. 7.500 €. Für besonders innovative Vorhaben: Digitalbonus Plus bis 30.000 €.

Antragsberechtigt

Wer kann den Digitalbonus beantragen?

Die verbindliche Prüfung übernimmt die zuständige Bezirksregierung.

  • Betriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Maßnahme eingesetzt wird
  • Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Mio. €
  • Gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen – freie Berufe ohne Gewerbe sind in der Regel nicht antragsberechtigt
IT-Sicherheit

Was wird gefördert?

Einführung und Verbesserung

Maßnahmen, mit denen Sie die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen einführen oder verbessern.

Hardware

Zum Beispiel Firewalls, Backup-Systeme und Komponenten für die Netzwerksicherheit.

Externe Dienstleistungen

Leistungen externer Fachleute zur Umsetzung der Lösung.

Ablauf

In 4 Schritten zum geförderten Projekt

  1. SCHRITT 1

    Fachpartner finden

    Über Cyberlösungen, kostenlos und in ca. 2 Minuten.

  2. SCHRITT 2

    Angebot einholen

    Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot erstellen – aber noch nicht beauftragen.

  3. SCHRITT 3

    Antrag online stellen

    Das Unternehmen stellt den Antrag selbst, mit einem ELSTER-Unternehmenskonto.

  4. SCHRITT 4

    Danach beauftragen

    Erst nach der Eingangsbestätigung des Antrags den Auftrag vergeben.

Wichtig: Antrag vor AuftragMit der Auftragsvergabe gilt das Vorhaben als begonnen – wer vorher beauftragt, ist nicht mehr förderfähig.
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FAQ

Fragen zum Digitalbonus

Stellt Cyberlösungen den Förderantrag für mich?

Nein. Den Antrag stellt das Unternehmen selbst online. Cyberlösungen vermittelt Ihnen kostenlos einen passenden Fachpartner, bei dem Sie ein Angebot für Ihr Vorhaben einholen können. Wir bieten keine Fördermittelberatung.

Darf ich den Fachpartner schon vor dem Antrag beauftragen?

Nein. Mit der Auftragsvergabe gilt das Vorhaben als begonnen und ist dann nicht mehr förderfähig. Holen Sie zuerst ein Angebot ein, stellen Sie den Antrag und vergeben Sie den Auftrag erst nach der Eingangsbestätigung.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Im Digitalbonus Standard beträgt der Zuschuss höchstens 7.500 €, förderfähig sind Vorhaben ab 4.000 € Ausgaben. Für besonders innovative Vorhaben gibt es den Digitalbonus Plus mit bis zu 30.000 €.

Ist mein Unternehmen antragsberechtigt?

Grundsätzlich kleine, gewerbesteuerpflichtige Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme und einer Betriebsstätte in Bayern. Die verbindliche Prüfung übernimmt die zuständige Bezirksregierung.

Gibt es ähnliche Programme in anderen Bundesländern?

Ja, einige Länder haben eigene Programme. Wir ergänzen unsere Übersicht schrittweise: Alle Fördermöglichkeiten.

Offizielle InformationenStand: 19.10.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie und die Entscheidung der Bezirksregierung.
Bayern

Fachpartner für Ihr gefördertes IT-Sicherheitsprojekt finden

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – wir ordnen es einem passenden Fachpartner zu.

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